
Friedhof Leinburg
Der Friedhof Leinburg besteht seit 1860 am südlichen Ortsrand und umfasst rund 800 Grabstätten. Träger ist die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Leinburg. Beigesetzt werden kann dort jede Leinburger Bürgerin und jeder Leinburger Bürger, unabhängig von der Konfession.
Als regionales Bestattungsunternehmen unterstützen wir Sie bei der Organisation der Bestattung und übernehmen die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung.
Lage und Erreichbarkeit
Friedhof Leinburg
Brunner Straße 10
91227 Leinburg
Der Friedhof ist mit dem Auto erreichbar, Parkmöglichkeiten befinden sich in der näheren Umgebung. Die Friedhofsverwaltung ist im Pfarramt der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Leinburg und Entenberg angesiedelt. Die Abstimmung übernehmen wir gerne für Sie.

Abschiednahme und Trauerfeier
Am Friedhof steht eine Leichenhalle zur Verfügung, in der Aussegnungen und kleinere Abschiedsfeiern möglich sind. Für kirchliche Trauerfeiern kann die St.-Leonhards-Kirche genutzt werden.
Die Trauerfeier kann individuell gestaltet werden. Blumen, persönliche Bilder, Erinnerungsstücke und weitere Dekorationen können in Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen in die Gestaltung der Abschiednahme einbezogen werden.
Gerne beraten wir Sie zu Ablauf, Musik und Ausgestaltung der Trauerfeier und stimmen alle Formalitäten mit der Friedhofsverwaltung ab.
Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten

Erdgräber
Für Erdbestattungen stehen Einzelgräber und Familiengräber zur Verfügung.

Urnengräber
Für Urnenbeisetzungen in der Erde stehen eigene Urnengräber zur Verfügung, die individuell gestaltet und bepflanzt werden können.

Urnenstelen
In den Urnenstelen des Friedhofs finden Urnen im Erdreich ihren Platz.
Urnenparzellen
Als weitere Form der Urnenbeisetzung stehen auf dem Friedhof Urnenparzellen zur Verfügung.
Die gemeindlichen Friedhöfe Entenberg und Weißenbrunn
Neben dem kirchlichen Friedhof in Leinburg unterhält die Gemeinde Leinburg zwei eigene Friedhöfe in Entenberg und Weißenbrunn. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die zum Zeitpunkt des Todes Wohnsitz oder Aufenthalt im Gemeindegebiet hatten oder ein Grabnutzungsrecht an einem belegungsfähigen Grab besitzen.
Das Grabnutzungsrecht wird im Friedhof Entenberg für 30 Jahre, bei Urnengräbern für 15 Jahre, und im Friedhof Weißenbrunn für 20 Jahre begründet und kann nach Ablauf verlängert werden. Gerne beraten wir Sie, welcher Friedhof für Sie infrage kommt.
Gebühren & Satzungen
Friedhofsordnung, Gebührenordnung sowie Grabmal- und Bepflanzungsordnung werden von der Kirchengemeinde festgelegt und veröffentlicht; für die gemeindlichen Friedhöfe gilt die Satzung der Gemeinde Leinburg. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung.
Persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu einem Friedhof oder zu den möglichen Bestattungsarten? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.

