
Waldfriedhof Schwaig
Der Waldfriedhof in Schwaig bei Nürnberg bietet verschiedene Möglichkeiten für Erd- und Urnenbestattungen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Lage, zur Aussegnungshalle, zu den vorhandenen Grabarten und zu den veröffentlichten Friedhofsgebühren.
Als regionales Bestattungsunternehmen unterstützen wir Sie bei der Organisation der Bestattung und übernehmen die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg.
Lage und Erreichbarkeit
Waldfriedhof Schwaig
Reichswaldstraße 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Der Friedhof ist mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, Parkmöglichkeiten befinden sich in der näheren Umgebung. Träger ist die Gemeinde Schwaig b.Nürnberg, Gartenstraße 1, 90571 Schwaig, Telefon 0911 50099-0. Die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung übernehmen wir gerne für Sie.

Die Aussegnungshalle
Am Waldfriedhof steht eine Aussegnungshalle mit Orgel zur Verfügung. Sie bietet einen würdevollen Rahmen für die Abschiednahme vor einer Erd- oder Urnenbeisetzung.
Die Trauerfeier kann individuell gestaltet werden. Blumen, persönliche Bilder, Erinnerungsstücke und weitere Dekorationen können in Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen in die Gestaltung der Abschiednahme einbezogen werden.
Gerne beraten wir Sie zu Ablauf, Musik und Ausgestaltung der Trauerfeier und stimmen alle Formalitäten mit der Friedhofsverwaltung ab.
Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten

Erdgräber
Zur Verfügung stehen Reihengräber für Erwachsene, Kindergräber sowie Familien- und Doppelfamiliengräber.

Urnengräber
Für Urnenbeisetzungen in der Erde stehen eigene Urnengräber zur Verfügung, die individuell gestaltet und bepflanzt werden können.

Urnennischen
In den Urnenwänden des Friedhofs finden Urnen in einzelnen Nischen ihren Platz.

Baumgräber
Im Waldfriedhof Schwaig sind Baumgräber für Urnenbeisetzungen möglich.

Anonyme Urnensammelstelle
Für Aschen, die nicht in einer eigenen Grabstätte beigesetzt werden, besteht auf dem Friedhof eine anonyme Urnensammelstelle.
Nutzungsrechte und Ruhezeiten
Die Ruhezeit beträgt für Erwachsene 12 Jahre, für Kinder 10 Jahre und für Urnen 10 Jahre. Grabrechte können nach Ablauf verlängert werden. Maßgeblich ist die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Gebühren & Satzungen
Die Friedhofsgebühren sowie die Friedhofs- und Bestattungssatzung werden von der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg festgelegt und veröffentlicht. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung der Gemeinde.
Persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu einem Friedhof oder zu den möglichen Bestattungsarten? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.

