Gebühren & Satzungen
Die Friedhofsgebühren und die Friedhofssatzungen werden von der jeweils zuständigen Stadt, Gemeinde oder Kirchengemeinde festgelegt und veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die offiziellen Seiten der Verwaltungen, auf deren Friedhöfen wir für Sie tätig sind.
Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle Veröffentlichung der zuständigen Verwaltung. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den im Einzelfall anfallenden Kosten.
Satzungen nach Gemeinden
Röthenbach a.d. Pegnitz
Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz.
Lauf a.d. Pegnitz
Bestattungsgebührensatzung sowie Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Lauf – gültig für die Friedhöfe Lauf, Heuchling und Simonshofen.
Schwaig b.Nürnberg
Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung der Gemeinde Schwaig – gültig für den Waldfriedhof Schwaig und den Friedhof Behringersdorf.
Rückersdorf
Friedhofssatzung und Gebührenübersicht der Gemeinde Rückersdorf für den Waldfriedhof und den Alten Friedhof.
Leinburg – Kirchengemeinde
Friedhofsordnung, Gebührenordnung sowie Grabmal- und Bepflanzungsordnung für den Friedhof Leinburg.
Leinburg – Gemeinde
Satzung der Gemeinde Leinburg für die gemeindlichen Friedhöfe Entenberg und Weißenbrunn.
Heroldsberg
Friedhofsatzung und Friedhofgebührensatzung des Marktes Heroldsberg für den Friedhof Heroldsberg.
Eckental
Friedhofssatzung des Marktes Eckental – gültig für die Friedhöfe Eschenau, Eckenhaid und Forth.
Neunkirchen a. Sand
Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Neunkirchen a. Sand.
Salvatorfriedhof Lauf
Gebührenordnung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf für den Salvatorfriedhof (Stand 2023).
Häufige Fragen zu Friedhofsgebühren
Wer legt die Friedhofsgebühren fest?
Der Träger des Friedhofs – also die Stadt, die Gemeinde oder die Kirchengemeinde. Die Gebühren stehen in der jeweiligen Friedhofs- oder Gebührensatzung und können sich von Ort zu Ort deutlich unterscheiden.
Welche Gebühren fallen typischerweise an?
In der Regel eine Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstätte, eine Gebühr für die Beisetzung selbst sowie gegebenenfalls eine Gebühr für die Nutzung der Aussegnungs- oder Trauerhalle. Welche Posten genau anfallen, regelt die Satzung des jeweiligen Friedhofs.
Sind die Friedhofsgebühren in den Kosten des Bestatters enthalten?
Nein. Die Friedhofsgebühren erhebt der Träger des Friedhofs; sie kommen zu den Kosten für unsere Leistungen hinzu. Gerne nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren vorab.
Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?
Bei einem Wahl- oder Familiengrab kann das Nutzungsrecht in der Regel gegen eine Gebühr verlängert werden. Bei einem Reihengrab ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Einzelheiten regelt die Satzung des Friedhofs.
Persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu den Gebühren eines bestimmten Friedhofs oder zu den möglichen Bestattungsarten? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.
